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E-Rechnung: Ausstellungspflicht ab 1. Januar 2027

Ab 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz E-Rechnungen ausstellen. Was gilt, welche Formate nötig sind und was einzurichten ist.

Stand: Marc Zingsheim, Porta Westfalica

Was sich ändert

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 ihre inländischen Rechnungen an Geschäftskunden elektronisch ausstellen. Für kleinere Betriebe endet die Übergangsregel Ende 2027.

Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Entscheidend ist, ob Ihre Rechnungs- oder Handwerkersoftware das kann und wie Empfang und Ablage geregelt sind. Auf Wunsch prüfe ich das, richte alles ein und automatisiere die Abläufe, wo es sich lohnt.

Eine Mitarbeiterin bearbeitet elektronische Rechnungen am Computer. Der Monitor zeigt eine Rechnungsübersicht mit Statusanzeigen und Rechnungsdetails.
KI-Illustration

Was jetzt zu tun ist

  1. Prüfen

    Kann Ihre Software XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen?

  2. Einrichten

    Empfangsweg, Ablage und Versand festlegen.

  3. Testen

    Rechnungen im passenden Format erzeugen und validieren.

  4. Einweisen

    Team informieren und Abläufe dokumentieren.

Auf Wunsch

Wobei ich unterstützen kann

  • Software-Prüfung

    Prüfen, ob Ihr Rechnungsprogramm, Ihre Handwerkersoftware oder Ihr ERP E-Rechnungen erzeugen kann.

  • Empfang einrichten

    Ein zentrales Postfach und einen klaren Weg für eingehende E-Rechnungen einrichten.

  • Lesbar machen

    E-Rechnungen für alle Beteiligten lesbar darstellen – auch ohne Spezialsoftware.

  • Ablage & Archiv

    Revisionssichere Ablage, damit Rechnungen geordnet und auffindbar aufbewahrt werden.

  • Versand umstellen

    Ausgangsrechnungen auf XRechnung oder ZUGFeRD umstellen und testen.

  • Automatisierung

    Wiederkehrende Schritte wie Weiterleitung, Freigabe oder Übergabe an die Buchhaltung automatisieren.

Wen das betrifft

  • Handwerksbetriebe und Dienstleister mit Geschäftskunden
  • Betriebe, die Rechnungen heute noch als PDF oder auf Papier versenden
  • Unternehmen, die eingehende E-Rechnungen bisher nicht sauber verarbeiten

Häufige Fragen

Reicht ein PDF per E-Mail nicht mehr aus?

Für Rechnungen an Geschäftskunden im Inland nicht dauerhaft. Ein PDF gilt nicht als E-Rechnung. Für Rechnungen an Privatkunden ändert sich nichts.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, zum Beispiel für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Kleinunternehmer. Welche Regeln für Sie gelten, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerbüro.

Brauche ich eine neue Software?

Nicht unbedingt. Viele Programme können E-Rechnungen bereits erzeugen oder lassen sich nachrüsten.

Übernehmen Sie die steuerliche Beratung?

Nein. Ich kümmere mich um die technische Umsetzung. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerbüro.

Nächster Schritt

Unterstützung bei der Einrichtung?

Nennen Sie mir Ihr Rechnungsprogramm – ich sage Ihnen, was zu tun ist.

Kontakt

Lassen Sie uns Ihre Situation einordnen.

Ein kurzes Gespräch genügt, um zu klären, wo Handlungsbedarf besteht – und was in Ruhe warten kann.